§ 8a Schutzkonzept
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität. In unserer systemischen Arbeit achten wir sensibel auf Anzeichen von Belastungen oder möglichen Gefährdungen.
Gemäß §8a SGB VIII sind wir im Rahmen unserer Tätigkeit verpflichtet, im Verdachtsfall von Kindeswohlgefährdung professionell und verantwortungsvoll zu handeln. Dazu gehört eine sorgfältige Einschätzung der Situation – immer unter Einbeziehung der Betroffenen, wenn dies möglich und vertretbar ist.
Unser Schutzkonzept basiert auf Transparenz, Kooperation und dem Vertrauen in die Ressourcen des Familiensystems. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln und das Wohl des Kindes nachhaltig zu sichern – ohne zu beschämen, aber mit Klarheit und Konsequenz.
Wir arbeiten dabei eng mit dem Jugendamt und anderen Fachstellen zusammen und orientieren uns an den gesetzlichen Vorgaben sowie den Standards der Kinder- und Jugendhilfe.